Tauchfabrik

im Rastatter Freizeitparadies direkt am See

 

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Tauchgenehmigungen

 Das Tauchen im See ist genehmigungspflichtig:


Tageskarte
Jahreskarte*
Nachttauchen
zzgl. zur Tageskarte/Jahreskarte
je Nachttauchgang
€    10,00
€  100,00 
€     3,00

 * Es wird nur eine begrenzte Anzahl Jahreskarten ausgegeben.

 

 

 

Tauchregeln

Liebe Tauchfreunde, leider geht es nicht ganz ohne Regeln. Um einen ordnungsgemäßen Ablauf zu gewährleisten,
bitten wir Euch,  folgendes zu beachten:

  • Jeder Taucher muss im Besitz einer Tauchgenehmigung sein. Tageskarte € 10,00/Taucher. 
  • Begleitpersonen und Nichttaucher zahlen den aktuellen Eintrittspreis an der Tageskasse des Freizeitparadieses
  • Jahreskarten sind nur in der Tauchfabrik erhältlich. (nicht an der Rezeption)
  • Tageskarten sind in der Tauchfabrik und an der Rezeption des Campingplatzes erhältlich. Jeder Taucher muss sich vor dem Tauchgang in die Liste (Haftungsausschluss) eintragen und ein gültiges Tauchbrevet (mindestens OWD) für die Dauer seines Aufenthaltes hinerlegen.
  • Die Tageskarte ist gut sichtbar am Jacket zu befestigen. 
  • Tauchen ist nur innerhalb der Öffnungszeiten des Rastatter Freizeitparadieses erlaubt.
  • Wird ein Taucher ohne gültige Tauchgenehmigung am See angetroffen, hat dieses ein langfristiges Tauchverbot zur Folge.
  • Um eine Überlastung des Sees zu vermeiden, werden Tageskarten nicht unbegrenzt ausgegeben. Gruppen ab 5 Personen müssen sich vorher anmelden (per email an info@tauchfabrik.de).
  • Nachttauchgänge sind nur nach Anmeldung (mindestens 2 Tage vorher) und Genehmigung erlaubt. Um Nachttauchgänge durchzuführen, muss ein Taucher ein Nachttauch-Specialty vorlegen oder alternativ mindestens 30 Tauchgänge, davon 5 Nachttauchgänge durch Vorlage seines Logbuchs nachweisen können. Bis spätestens 22.00 Uhr (Juni - August 23.00 Uhr) muss jeder Taucher das Wasser verlassen und sich zurück gemeldet haben. Preis pro Nachttauchgang 3,00 Euro Aufpreis auf die Tageskarte / Jahreskarte.
  • Tauchausbildung am See ist nur in Ausnahmefällen mit vorheriger schriftlicher Erlaubnis der Tauchfabrik gestattet. Kontrollen (auch unter Wasser) werden durchgeführt. Übungen mit Grundberührung sind nur auf der Übungsplattform erlaubt.
  • Das Seegelände darf nicht mit dem Auto befahren werden. Das gilt ausnahmslos! Wir bitten, die Platzleitung diesbezüglich nicht zu belästigen.
  • Auf Umweltschutz ist zu achten. Kein Tauchen im Schongebiet!
  • Das Tauchen ist nur im Partnersystem erlaubt. Die Tauchausrüstung muss mit einer alternativen Luftversorgung (Oktopus oder ähnlichem) versehen sein.
  • Die allg. See- und Baderegeln sind einzuhalten (wie z.B. keine Hunde, kein Grillen; kein Alkohol vor dem Tauchgang)
  • Kontrollen werden von der Tauchfabrik bzw. vom Personal des Rastatter Freizeitparadieses durchgeführt. Die Anweisungen sind zu befolgen.
  • Tauchverbote/Platzverbote können bei Nichteinhaltung der Regeln erteilt werden.

   Wir hoffen, dass Ihr Verständnis dafür habt, dass wir den See auch weiterhin in guter Qualität für alle Taucher erhalten 
   möchten und wünschen Euch

viel Spaß und gut Luft!

Euer Tauchfabrik-Team

 

 

   

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